Abhängig von Liefer-, bzw. Transitländern der Holzmaterialien, werden die von der InduPac gelieferten Holzprodukte wärmebehandelt. Dies dient der Bewahrung der Waldbestände gegen die Einschleppung von Holzschädlingen in den jeweiligen Empfangsländern. Aus diesem Grunde hat die International-Plant-Protection-Convention (IPPC) die wiederum eine untergeordnete Organisation der UN ist, Richtlinien zum internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz aufgestellt. Diese sind in den ISPM 15 (Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15) festgeschrieben.
Hitzebehandlung gemäß ISPM 15
Die InduPac ist für die Herstellung und den Handel von Holz, bzw. Holzverpackungen gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr.15 entsprechend §13q,r Pflanzenbeschauverordnung unter der Registriernummer DE-NW3 490458 gelistet.